ESF – Europäischer Sozialfonds

An qualifizierte Arbeitnehmer/innen wendet sich die Förderung der Weiterbildung über den Europäischen Sozialfonds, wenn sie saisonales oder konjunkturelles Kurzarbeitergeld beziehen.

Hier umfasst die Förderung lediglich Anteile der Lehrgangskosten, deren Höhe abhängig ist von:

  • Unternehmensgröße,
  • Art der Qualifizierung und
  • Personenkreis.

Die Zuschüsse liegen in der Regel zwischen 25 und 80 Prozent.

Die Genehmigung der Teilnahme an geförderten Schulungsmaßnahmen und verbindliche Auskünfte zur Förderung kann ausschließlich die zuständige Agentur für Arbeit erteilen.