Bildungsgutschein

Gering qualifizierte Arbeitnehmer/innen können einen Bildungsgutschein beantragen, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • sie sind gering qualifiziert,
  • verfügen also nicht über einen anerkannten Berufsabschluss (mit einer mindestens 2-jährigen Ausbildung) oder
  • haben eine abgeschlossene Berufsausbildung, üben aber seit mehr als 4 Jahren eine berufsfremde Beschäftigung aus, die einer an- oder ungelernten Tätigkeit entspricht
  • sie beziehen konjunkturelles oder saisonales Kurzarbeitergeld
  • eine Weiterbildung überschreitet die voraussichtliche Dauer der Kurzarbeit nicht
  • die Weiterbildung vermittelt ihnen Kenntnisse, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verwertbar sind und/oder sie erwerben verbands-/branchenübergreifende Zertifikate

Erfüllen Arbeitnehmer/innen sowie die ausgewählte Weiterbildung und deren Veranstalter die Voraussetzungen, erstattet die Bundesagentur für Arbeit.

  • Lehrgangskosten in voller Höhe,
  • Fahrtkosten zwischen Wohnung und Bildungsort,
  • gegebenenfalls Kosten für Unterbringung und Verpflegung und
  • gegebenenfalls Kosten für die Kinderbetreuung

Die Genehmigung der Teilnahme an geförderten Schulungsmaßnahmen und verbindliche Auskünfte zur Förderung kann ausschließlich die zuständige Agentur für Arbeit erteilen.

Arbeitsamt