CAD Schulungen Förderung WeGebAU

Arbeitsamt

Das Programm WeGebAU beinhaltet Fördermöglichkeiten für geringqualifizierte und ältere Arbeitnehmer/innen.

Ältere Arbeitnehmer/innen erhalten die Förderung, wenn sie

  • das 45. Lebensjahr vollendet haben und
  • in einem Betrieb mit weniger als 250 Arbeitnehmer/innen beschäftigt sind.

Geringqualifizierte Mitarbeiter/innen profitieren ebenso, wenn sie

  • nicht über einen anerkannten Berufsabschluss (mit einer mindestens 2-jährigen Ausbildung) verfügen oder
  • eine abgeschlossene Berufsausbildung haben, aber seit mehr als 4 Jahren eine berufsfremde Beschäftigung ausüben, die einer an- oder ungelernten Tätigkeit entspricht
  • gegebenenfalls Kosten für Unterbringung und Verpflegung und
  • gegebenenfalls Kosten für die Kinderbetreuung

Als förderungsfähig gelten Weiterbildungen, die

  • Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln, welche auf allgemeinen Arbeitsmarkt verwertbar sind oder
  • zu einer zertifizierten Teilqualifikation führen oder
  • mit einem verbands- oder branchenübergreifenden Zertifikat abschließen oder
  • zu einem anerkannten Berufsabschluss führen.

Erfüllen Arbeitnehmer/innen sowie die ausgewählte Weiterbildung und deren Veranstalter die Voraussetzungen, erstattet die Bundesagentur für Arbeit

  • die Lehrgangskosten und
  • einen Zuschuss zu den sonstigen Weiterbildungskosten.

Arbeitnehmer/innen erhalten dafür einen Bildungsgutschein, mit dem sie aus den zugelassenen Weiterbildungsangeboten wählen können. Der Arbeitgeber bekommt für weiterbildungsbedingte Ausfallzeiten einen Zuschuss zu Arbeitsentgelt und Sozialversicherungsbeiträgen.

Die Genehmigung der Teilnahme an geförderten Schulungsmaßnahmen und verbindliche Auskünfte zur Förderung kann ausschließlich die zuständige Agentur für Arbeit erteilen.